Am Freitag fand ein merkwürdiges Faltblatt den Weg in viele Email-Fächer des NABU und von Imkereien. Darin rufen zwei Mitarbeiter der CNRS Toulouse und INRA Bordeaux unter der Überschrift "Asiatische Hornissen! Stoppen wir sie!" auf, mit Hilfe eines mitgelieferten Bauplanes aus einer Plastikflasche und einer Mischung aus Getränkesirup und Bier zwischen März und Mai nestgründende Königinnen der Asiatischen Hornisse abzufangen und die Tiere dann am Ende der Fangsaison nach Frankreich zu schicken.

Den Autoren ist offenbar nicht ansatzweise bewusst, dass man mit diesen Fallen alles Mögliche fangen kann - darunter selten gewordene Langkopfwespenarten wie auch die in Deutschland streng geschützte Europäische Hornisse Vespa crabro.

Dieser zu erwartende "Beifang" steht in keinem Verhältnis zum Nutzen dieser "Untersuchung" - tatsächlich ist eine solche Methodik nach deutschem Recht unzulässig.

Da man laut Bundesnaturschutzgesetz nur spezifisch und vernünftig begründet einer wildlebenden Tierart nachstellen darf, sind solche Fallen nicht statthaft.

Zum derzeitigen Kenntnisstand gibt es keine Hinweise darauf, dass die Asiatische Hornisse für die Honigbienen, unserer einheimischen Hornisse oder anderen, in Deutschland heimischen Arten Konkurrenz macht oder sie in ihrem Bestand gefährdet (siehe auch Rolf Witt "Erstfund eines Nestes der Asiatischen Hornisse Vespa velutina Lepeletier,1838 in Deutschland und Details zum Nestbau (Hymenoptera, Vespinae)" in Ampulex 7 (2015), Seite 41 ff. - http://www.ampulex.de/ampu7.pdf).

Von Seiten der Bundesarbeitsgruppe Hymenoptera des NABU wird daher ausdrücklich davon abgeraten, dem Aufruf Folge zu leisten oder diesen Aufruf weiter zu verbreiten da er nicht nur zu einer gesetzeswidrigen Handlung aufruft, sondern einen unverhältnismäßig hohen Kollateralschaden verursachen kann - ein möglicher Erkenntnisgewinn über eine Art sollte nicht zu Lasten anderer Arten erfolgen!

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